Neue Hygiene-Maßnahmen fürs Herzschlag
Die erneute Verschärfung der Hygiene-Maßnahmen durch den Hamburger Senat tragen wir natürlich weiter voll und ganz mit - sie haben aber Auswirkungen auf den Besuch in unserer Vereinsgastronomie, dem Herzschlag - essen, trinken, feiern.
Es gelten die Regelungen nach § 15 (1) 5.:
"für anwesende Personen gilt in geschlossenen Räumen die Maskenpflicht nach § 8 mit der Maßgabe, dass die Gäste die Mund-Nasen-Bedeckungen während des Verweilens auf dauerhaft eingenommen Plätzen ablegen dürfen; die Betriebsinhaberin oder der Betriebsinhaber hat sicherzustellen, dass die Beschäftigten die Maskenpflicht nach § 8 einhalten."
Wir bitte alle Mitglieder und Gäste, sich an diese Bestimmungen zu halten. Danke.
#gemeinsamstarkfürbarmbek #taubenhelfen